Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

von Tim Theissen Fotografie, Heerstraße 100, 41199 Mönchengladbach
Vers. 3.1 10/2026

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auftragsbestätigungen von Tim Theissen Fotografie, Heerstraße 100, 41199 Mönchengladbach (nachfolgend „Fotograf“). Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Kaufes oder Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2) Vertragspartner des Fotografen sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B) sowie Vereine, Institutionen und juristische Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend einheitlich „Kunde“).
3) Bei Verträgen mit Vereinen wird der Vertrag mit dem Verein als juristischer Person geschlossen. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Vereinsrechts; eine persönliche Mithaftung des handelnden Vorstands als Gesamtschuldner mit seinem Privatvermögen ist ausgeschlossen.
4) Abweichende, entgegengesetzte oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Gegenüber Verbrauchern genügt für diese Zustimmung die Textform (z. B. E-Mail); gegenüber Unternehmern ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
5) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung des Fotografen durch den Kunden gültigen Preise. Rabatt- oder Aktionsangebote sind grundsätzlich zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

§2 Allgemeines, Begriffsdefinitionen und Vertragssprache
1) „Lichtbilder“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte und Werke, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. digitale Bilddaten, RAW-Dateien, Negative, Diapositive, Printmedien, Papierbilder, Videos etc.).
2) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§3 Vertragsabschluss und Buchung
1) Der Kunde kann die Anfertigung von Fotografien per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite unverbindlich anfragen.
2) Der Fotograf übersendet dem Kunden daraufhin ein verbindliches Angebot per E-Mail oder unterbreitet dieses telefonisch. Dieses Angebot ist für eine Frist von zehn Werktagen gültig. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, erlischt es.
3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Zehn-Tages-Frist telefonisch, schriftlich oder per E-Mail annimmt. Einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Fotografen bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages nicht, sofern sie nicht rein deklaratorisch erfolgt. Ein separater Hauptvertrag wird nicht geschlossen; das angenommene Angebot und diese AGB regeln das Vertragsverhältnis abschließend.
4) Eine verspätete Annahme durch den Kunden gilt als neues Angebot. Der Fotograf kann dieses durch eine ausdrückliche Erklärung, eine deklaratorische Auftragsbestätigung oder durch die Übersendung einer Vorschussrechnung annehmen.
5) Sofern im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr vereinbart wurde, ist diese innerhalb der dort genannten Frist zu leisten. Der für das Shooting oder Event vorgesehene Termin ist erst nach dem fristgerechten Eingang dieser Zahlung für den Kunden fest gebucht. Geht die vereinbarte Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist ein, ist der Fotograf berechtigt, nach erfolgloser Mahnung oder Fristsetzung den Termin anderweitig zu vergeben und vom Vertrag zurückzutreten.

$4 Vergütung, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt und Künstlersozialkasse (KSK)
1) Es gilt das im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Honorar. Da der Fotograf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen und nicht erhoben. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise.
2) Sämtliche im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anfallenden Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen. Zu den erstattungsfähigen Nebenkosten gehören insbesondere Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Kosten für Requisiten sowie Labor- und Studiomieten.
3) Die Zahlungsweise (z. B. Zahlung beim Termin, Überweisung nach Rechnungsstellung oder Vorkasse) richtet sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Angebot. Ist dort vereinbart, dass die Zahlung direkt beim Termin erfolgt, ist der Fotograf berechtigt, die Übergabe des Bildmaterials oder die Durchführung des Shootings von der vollständigen Zahlung vor Ort abhängig zu machen.
4) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er eine fällige Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist (B2C), jedoch nur dann, wenn auf diese Verzugsfolgen in der jeweiligen Rechnung oder Zahlungsaufforderung besonders hingewiesen wurde. Für Kunden, die Unternehmer sind (B2B), tritt der Verzug nach Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch ein. Dem Fotografen bleibt es vorbehalten, den Verzug zu einem früheren Zeitpunkt durch eine nach Fälligkeit zugestellte, berechtigte Mahnung zu begründen.
5) Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben alle gelieferten Bilddateien und Drucke im Eigentum des Fotografen. Die Einräumung und Übertragung der Nutzungsrechte an den Kunden erfolgt ebenfalls erst unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Honorarzahlung
6) Der Kunde kann das Honorar des Fotografen per Überweisung, bar, per EC-/Kreditkarte oder mittels des Online-Zahlungsdienstes PayPal bezahlen. Für die Nutzung der angebotenen Zahlungsmittel werden dem Kunden keine zusätzlichen Gebühren berechnet.
7) Hinweis zur Künstlersozialkasse (KSK) für B2B-Kunden und Vereine: Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Verwertung von künstlerischen Leistungen durch Unternehmen oder Vereine eine gesetzliche Abgabenpflicht an die Künstlersozialkasse (KSK) entstehen kann. Diese KSK-Abgabe ist eine gesetzliche Pflicht des verwertenden Kunden (Unternehmer/Verein), ist nicht im Honorar des Fotografen enthalten und darf auch nicht abgezogen werden. Der Kunde führt diese Abgabe eigenständig an die KSK ab.

§5 Mitwirkungs- und Nebenpflichten des Auftraggebers
1) Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen die erforderlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte besitzt und bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung vorliegt (Model Release). Der Kunde hält entsprechende schriftliche Einverständniserklärungen vor und händigt diese dem Fotografen auf Verlangen in Kopie aus. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt vollumfänglich der Kunde.
2) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die durch ihn gewählte Lokalität am Aufnahmetag genutzt und dort fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat auf eigene Kosten eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen (Property Release), sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3) Der Kunde oder ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings anwesend zu sein und die gestalterische Auffassung des Fotografen fortlaufend freizugeben; die Letztentscheidung verbleibt beim Fotografen. Ist weder der Kunde noch ein Bevollmächtigter anwesend, begründet die künstlerische Gestaltung keinen Mangel. Jede spätere Neuerstellung von Fotografien aufgrund von Nichtgefallen ist in diesem Fall gesondert zu honorieren.
4) Der Kunde verpflichtet sich, Aufnahmeobjekte rechtzeitig bereitzustellen und unverzüglich, spätestens jedoch zwei Werktage nach der Aufnahme, wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. Vom Kunden für das Shooting bereitgestellte Gegenstände und Materialien sind von diesem auf eigene Kosten gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu versichern. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl dieser Gegenstände gilt die Haftungsregelung unter §9 dieser AGB.
5) Bei Aufnahmen von und mit Tieren hat der Kunde sicherzustellen, dass für das Tier eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Der Kunde haftet vollumfänglich für alle durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden; der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
6) Bei Aufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Feiern, Firmenevents) ist der Kunde verpflichtet, die anwesenden Gäste und Teilnehmer vorab in geeigneter Weise (z. B. durch Hinweise in der Einladung oder gut sichtbare Aushänge) über die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen sowie die Datenverarbeitung zu informieren. Der Kunde hat den Fotografen rechtzeitig vor Beginn der Aufnahmen über Personen zu informieren, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten (z. B. durch Übergabe einer Liste oder Kennzeichnung der Personen).
7) Sofern ein Gast oder Teilnehmer Ansprüche wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder wegen datenschutzrechtlicher Verstöße gegen den Fotografen geltend macht, stellt der Kunde den Fotografen von diesen Ansprüchen und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei, es sei denn, der Fotograf hat den Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder entgegen einer ausdrücklichen und rechtzeitigen Weisung des Kunden gehandelt.
8) Nehmen Minderjährige an einem Shooting oder einer Produktion teil, ist der Kunde verpflichtet, vorab die erforderlichen Einverständniserklärungen aller sorgeberechtigten Personen (sowie ab dem 14. Lebensjahr zusätzlich die Einwilligung des Minderjährigen selbst) einzuholen und dem Fotografen auf Verlangen nachzuweisen.
9) Sofern Dritte (insbesondere Sorgeberechtigte oder die betroffenen Minderjährigen) Ansprüche wegen einer fehlenden oder unwirksamen Einverständniserklärung gegen den Fotografen geltend machen, stellt der Kunde den Fotografen von diesen Ansprüchen sowie den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Dies gilt nicht, wenn der Fotograf den Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder trotz positiver Kenntnis einer fehlenden Einwilligung Aufnahmen angefertigt oder verwendet hat.

§6 Beizug Dritter und Vertretung
1) Zur Erbringung der Dienstleistungen, zur Beratung des Kunden sowie zur Ermöglichung des Produktverkaufs kann der Fotograf Hilfspersonen und im Interesse des Kunden auch Substitute (wie beispielsweise Videografen oder Visagisten) heranziehen. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Auswahl einer bestimmten Person zur Erbringung der Dienstleistung.
2) Regelung zur Vertretungsmacht:

  • a) Handelt der Kunde als Verbraucher (B2C): Der Fotograf beauftragt erforderliche Dritt-Dienstleister (z. B. Visagisten, Studios) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Kosten werden dem Kunden als Nebenkosten gemäß § 4 Abs. 2 weiterberechnet, sofern dies im Angebot vereinbart wurde. Eine Vertretungsmacht zum Abschluss von Verträgen im Namen des Verbrauchers besteht nicht.
  • b) Handelt der Kunde als Unternehmer, Verein oder Institution (B2B): Der Kunde bevollmächtigt den Fotografen ausdrücklich, erforderliche Verträge mit Dritten (z. B. externen Dienstleistern, Studios, Modellen) im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschließen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags zweckmäßig ist.

§7 Stornierung, Leistungsstörung, Ausfall und Terminverschiebung
1) Die Bedingungen für die Absage, Stornierung oder Verschiebung eines vereinbarten Termins sowie etwaige daraus resultierende Ausfallhonorare richten sich vorrangig nach den individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

2) Soweit im Angebot oder der Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt bei einer Absage, Stornierung oder Nichtdurchführung des Auftrags durch den Kunden Folgendes:

  • a) Handelt der Kunde als Verbraucher (B2C): Sagt der Kunde den Termin aus Gründen ab, die er selbst zu vertreten hat (d. h. ohne gesetzlichen Grund oder ohne ein unverschuldetes Ereignis wie eine nachgewiesene akute Krankheit), steht dem Fotografen ein angemessener Ersatz für die bereits entstandenen Vorbereitungszeiten und Aufwendungen zu. Dem Verbraucher bleibt in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Fotografen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als der geforderte Ersatz.
  • b) Handelt der Kunde als Unternehmer, Verein oder Institution (B2B): Sagt der Kunde den Termin ab, trägt er das unternehmerische Verwendungsrisiko. Der Fotograf behält den Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich der durch die Absage ersparten Aufwendungen.

3) Unabhängig davon, ob es sich um einen B2C- oder B2B-Kunden handelt, sind dem Fotografen im Falle einer Absage alle bereits vertraglich vereinbarten und nachweislich entstandenen Dritt- und Fremdkosten (wie z. B. verbindlich gebuchte Studio-, Location- oder Gerätemieten, Modellhonorare, Visa-Kosten) vom Kunden zu 100 % zu erstatten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Fotograf die Absage selbst zu vertreten hat.

4) Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin (No-Show), wird das volle Honorar unter Abzug ersparter Aufwendungen fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§8 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)
1) Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) haben bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. online über eine Galerie, per E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses, bei der Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware erhalten hat.
2) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies gilt für alle Printprodukte (z. B. Fotoabzüge, Fotobücher, Leinwände, Kalender, Grußkarten), die mit individuellen Fotos des Kunden oder im Auftrag des Kunden angefertigt und personalisiert werden, da diese für den Fotografen im Falle einer Rücknahme wirtschaftlich wertlos sind und nicht anderweitig veräußert werden können.
3) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt insbesondere für fest gebuchte Hochzeitsreportagen, Eventfotografie, fix vereinbarte Studio- oder Outdoor-Shootings sowie gebuchte Workshops zu einem bestimmten Datum.
4) Bei Verträgen über Dienstleistungen, die nicht unter die Ausnahme von Absatz 3 fallen (z. B. reine Bildbearbeitungs- oder Digitalisierungsaufträge ohne festen Ausführungstermin), erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Fotograf die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Fotografen verliert.

§9 Haftung und Schadensersatz
1) Der Fotograf haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Fotografen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2) Für sonstige Schäden haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten – d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haftet der Fotograf auch bei einfacher Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3) Haftung bei Datenverlust und Aufbewahrung:

  • a) Gegenüber Verbrauchern (B2C): Für den Verlust von digitalen Bilddaten nach der Übergabe an den Kunden haftet der Fotograf bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Fotograf eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Bilddaten unverzüglich eigenständig und mehrfach zu sichern (Backups). Der Fotograf verwahrt die Daten mit der geschäftsüblichen Sorgfalt und ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die aufbewahrten Daten drei Monate nach der Übergabe unwiderruflich zu löschen.
  • b) Gegenüber Unternehmern (B2B): Die Haftung für den technischen Datenverlust von Bilddaten wird auf den Zeitraum bis zur Übergabe der Lichtbilder an den Kunden beschränkt. Für den Verlust von Daten nach der Übergabe übernimmt der Fotograf keine Haftung, es sei denn, der Verlust wurde vom Fotografen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Eine Archivierungspflicht nach Übergabe besteht nicht; die Daten werden nach drei Monaten gelöscht.

4) Bei der Hinzuziehung von Substituten (z. B. externen Dienstleistern, die im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt werden) beschränkt sich die Haftung des Fotografen ausschließlich auf die gehörige Sorgfalt bei deren Auswahl und Instruktion. Für Erfüllungsgehilfen (z. B. Angestellte oder freie Assistenten des Fotografen vor Ort) haftet der Fotograf im Rahmen der Ziffern 1und2.
5) Leistungsverzögerungen oder -ausfälle infolge von Krankheit des Fotografen oder höherer Gewalt begründen keine Schadensersatzansprüche des Kunden.
6) Fotoaufnahmen – insbesondere im Outdoor-Bereich – bergen ein inhärentes Restrisiko. Ein Versicherungsschutz gegen Unfälle und Bergungskosten besteht für den Kunden nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung; der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung. Für vom Kunden zum Shooting mitgebrachte Wertgegenstände, die nicht ausdrücklich als Aufnahmeobjekte vereinbart wurden, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7) Geht das Werk beim Fotografen unter, ohne dass dieser dies zu vertreten hat, bleibt der Honoraranspruch des Fotografen vollumfänglich bestehen. Handelt der Kunde als Verbraucher, trägt der Fotograf das Versandrisiko. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald der Fotograf die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
8) Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder fehlerfreie Funktion von IT-Infrastrukturen, Software oder Internet-Übertragungswegen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder wird eine Haftung nur im Rahmen der jeweiligen Herstellergarantien des Fotomaterials übernommen.
9) Mängelrügen und Reklamationen:

  • a) Handelt der Kunde als Unternehmer (B2B): Mängelrügen und Reklamationen bezüglich der erstellten Aufnahmen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich oder in Textform gegenüber dem Fotografen geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lichtbilder als mangelfrei abgenommen und genehmigt.
  • b) Handelt der Kunde als Verbraucher (B2C): Für Verbraucher gelten vollumfänglich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -fristen. Eine Verkürzung der Rügefristen oder eine automatische Abnahmefiktion zu Lasten des Verbrauchers erfolgt nicht.

10)Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer, geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§10 Nutzungsrechte und Bildweitergabe
1) Das Urheberrecht an allen angefertigten Lichtbildern steht dem Fotografen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) unteilbar zu.
2) Die genauen Nutzungsrechte (Umfang, zeitliche und räumliche Beschränkungen, private oder kommerzielle Nutzung/Optionen) werden individuell vereinbart und ausschließlich im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Liegt keine ausdrückliche, abweichende Vereinbarung vor, erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Eine Ausweitung der Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3) Dem vertragsschließenden Verein wird das einfache Recht eingeräumt, die finalen Bilddaten an seine aktiven Vereinsmitglieder zur rein privaten, nicht-kommerziellen Nutzung (z. B. für das persönliche, private Social-Media-Profil des Mitglieds) weiterzugeben. Diese Weitergabe ist nur gestattet, wenn die Bilddateien unverändert bleiben und der Urhebervermerk gemäß Abs. 7 mit den Bilddaten verknüpft bleibt.
Die Nutzung der Lichtbilder durch den Verein selbst ist auf die Berichterstattung über den direkten Vereinszweck (z. B. Vereins-Webseite, Social-Media-Kanäle des Vereins, vereinsinterne Broschüren ohne Anzeigencharakter) beschränkt. Jede kommerzielle Nutzung (z. B. für entgeltliche Werbekampagnen, Merchandise, die Weitergabe an Sponsoren oder gewerbliche Dritte außerhalb des Vereins) ist strikt untersagt, sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine erweiterte Lizenz vereinbart wurde. Der Verein stellt im Innenverhältnis sicher, dass für die Weitergabe an die Mitglieder die erforderlichen datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen.4) Der Fotograf stellt dem Kunden die fertiggestellten Bilddaten in einem datenschutzkonformen Verfahren über eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung.
5) Wünscht der Kunde eine Bereitstellung der Daten auf physischen Datenträgern (z. B. USB-Stick, externe Festplatte), erfolgt die Übergabe der Daten ausschließlich in verschlüsselter Form als passwortgeschütztes ZIP-Archiv. Das zugehörige Passwort wird dem Kunden auf einem separaten Kommunikationsweg übermittelt.
6) Die konkrete Art und Weise der Übermittlung (z. B. digitaler Abruf oder postalischer Versand des Datenträgers) kann vom Kunden bestimmt werden, wobei eventuell anfallende Mehrkosten und das Versandrisiko vom Kunden zu tragen sind.
7) Bei jeglicher Verwertung, Veröffentlichung oder öffentlichen Wiedergabe der Lichtbilder im Sinne der privaten Nutzung ist der Kunde nicht verpflichtet, den Fotografen als Urheber des Werkes zu nennen. Bei jeder anderen Art der Nutzung durch erweiterte Nutzungsrechte sind die Lichtbilder zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat im Impressum oder als Bildunterschrift in folgender Form zu erfolgen: „© Tim Theissen Fotografie | theissen-foto.de“. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Geltendmachung von Schadensersatz.
8) Die digitalen Originalbilddaten verbleiben im Eigentum des Fotografen. Eine Herausgabe von unbenutzten Bilddaten oder RAW-Dateien an den Kunden erfolgt nicht.

§11 Künstlerischer Spielraum
1) Die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt im Rahmen des gestalterischen und künstlerischen Spielraums des Fotografen. Dem Kunden ist der Bildstil des Fotografen bekannt. Hat der Kunde keine ausdrücklichen gestalterischen Weisungen erteilt, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Ausführung, der Location-Auswahl oder des Wetters ausgeschlossen.
2) Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten. Der Vergütungsanspruch des Fotografen für bereits begonnene oder erbrachte Arbeiten bleibt hiervon unberührt.

§12 Bildbearbeitung und Urheberbezeichnung
1) Jegliche Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Aufnahmen des Fotografen – sei es in analoger oder digitaler Form – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses zwingend mit dem Kürzel „[M]“ zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke sowie der Urheber des neuen Werkes gelten als Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die digitalen Aufnahmen des Fotografen so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen (Urhebervermerk) mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleibt.
3) Der Kunde stellt sicher, dass diese elektronische Verknüpfung bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen sowie insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe unverändert erhalten bleibt, sodass der Fotograf als Urheber der Bilder jederzeit klar und eindeutig identifizierbar ist.
4) Erteilt der Kunde dem Fotografen einen Auftrag zur elektronischen Bearbeitung fremder Fotos, versichert der Kunde, dass er hierzu vollumfänglich berechtigt ist. Der Kunde stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§13 Eigenwerbung des Fotografen
1) Der Fotograf respektiert die Privatsphäre seiner Kunden. Die Verwendung des entstandenen Bildmaterials zur Eigenwerbung (z.B. Veröffentlichung auf der Webseite, in Social-Media-Kanälen, auf Messen oder in Print-Portfolios) erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache und entsprechender ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
2) Die Freigabe kann schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erteilt werden und betrifft ausschließlich die vereinbarten Bilder und Kanäle.

§14 Wertgutscheine
1) Vom Fotografen ausgestellte Wertgutscheine (gegen Bezahlung erworbene Gutscheine) können für alle Dienstleistungen und Produkte des Fotografen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
2) Wertgutscheine sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren einlösbar. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.

§15 Datenschutz und Vertraulichkeit
1) Der Fotograf erhebt, verarbeitet und speichert die für den Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz).
2) Die Datenschutzerklärung des Fotografen dient der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten und ist kein vertraglicher Bestandteil dieser AGB. Sie kann jederzeit separat online aufgerufen und eingesehen werden.
3) Der Fotograf verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt gewordenen geschäftlichen, persönlichen oder als vertraulich gekennzeichneten Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

§16 Rechteübertragung (Abtretung)
1) Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfänden.

§17 Alternative Streitbeilegung
1) Die Europäische Kommission stellt eine offizielle Informationsplattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten in der EU bereit, die online unter europa.eu erreichbar ist. Der Fotograf ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder gesetzlich verpflichtet noch hierzu bereit.

§18 Änderung der AGB
1) Der Fotograf behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund geänderter Gesetzeslagen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder struktureller Anpassungen der Leistungsangebote erforderlich ist. Dem Kunden wird eine geänderte Fassung mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Fotograf wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolgen eines Schweigens hinweisen.

§19 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, gilt der Geschäftssitz des Fotografen als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.
2) Handelt es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz des Fotografen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

§20 Salvatorische Klausel
1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
2) Nur gegenüber Unternehmern gilt: Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.